• viva service AG Wortmarke
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Präambel

    Die AGB der viva-service AG mit Sitz in 24229 Strande, Fritz-Reuter Weg 20; UST-ID: DE812957448; HRB 7012 Kiel; Email: service@vivaservice.de vertreten durch den Vorstand Michael Münzer und Aufsichtsrat Dr. Erich Münzer regeln die rechtlichen Belange zwischen der viva-service AG und deren Vertragspartnern (Kunden). Für die einzelnen Geschäftsbereiche gibt es ergänzende Regelungen. Für den Geschäftsbereich vivafair – das Ausschreibungsportal für Messestände – findet man die Regelungen unter dem Link AGB vivafair.

    Die viva-service AG wendet sich mit ihren Dienstleistungen, Services und dem Vertrieb an gewerbliche Kunden insbesondere an die Gastronomie, Vereine, Feuerwehren und öffentliche Institutionen.

    1. Geltungsbereich

    Lieferungen, Leistungen und Angebote der viva-service AG – erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

    Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die viva-service AG diese schriftlich bestätigt.

    2. Angebot / Vertrag

    Angebote der viva-service AG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn es wurde extra von der viva-service AG schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten, Anzeigen. Es gelten die im Angebot aufgeführten Bedingungen. Ein Auftrag ist von der viva-service AG erst dann angenommen, wenn dieser von der viva-service AG schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Leistung oder Lieferung ausgeführt wurde. Die Bestätigung gilt auch als erteilt, wenn die viva-service AG nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Die Angaben im Angebot, sowie in den dazugehörigen Dokumenten wie z.B. Zeichnungen, Skizzen und weitere Unterlagen sind nur Näherungswerte, soweit diese Werte nicht besonders als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot und die dazugehörigen Unterlagen sind Eigentum des viva-service AG und unterliegen dem Urheberrecht. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und weitergegeben werden. Sollten für die Umsetzung des Auftrags Vorlagen, spezielle Werkzeuge oder Vorrichtungen gebaut werden, so bleiben diese Eigentum der viva-service AG, selbst wenn Teile davon dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

    An spezielle Angebote hält sich die viva-service AG 14 Kalendertage gebunden.

    Der Kunde ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Kunden als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen Einspruch gegen die schriftliche Bestätigung der viva-service AG bezüglich des abgeschlossenen Vertrags von Seiten des Kunden eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen. 

    Bei Montagen, Überwachung von Montagen gehören Montagekosten nur zum Lieferumfang der viva-service AG, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

    3. Gewährleistung, Mängelrüge

    Mängel an von uns gelieferten Gegenständen oder Leistungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrkosten für Ausbesserungen und Ersatzlieferungen, die dadurch entstehen, dass sich die Liefergegenstände nicht mehr am ursprünglichen Lieferort befinden, trägt der Kunde.

    Bei Warenbezug gilt

    • Gemäß § 377 HGB ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen uns unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt sowohl für Qualitäts- als auch für Mengenabweichungen. Wird diese Untersuchung oder die rechtzeitige Rüge unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Rüge. Die Pflicht zur unverzüglichen Rüge (ab deren Entdeckung) gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel.
    • Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden nachweisbar ungeeignet ist.
    • Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der betreffende Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder bestimmungswidrigen Gebrauch der Ware oder vom Kunden vorgenommene Eingriffe oder Änderungen an der Ware zurückzuführen ist.
    • Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung tragen wir nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    • Ausgenommen von der Gewährleistung sind Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Nach Wahl der viva-service AG hat im Gewährleistungsfalle der Kunde die mangelhaften Teile an die viva-service AG oder dem von ihr entsandten Techniker zur Reparatur zur Verfügung zu stellen. Bei Entsendung eines Technikers übernimmt der Kunde die anfallenden Reisekosten. Die Kosten der reinen Reparaturzeit und der auszutauschenden Teile werden von der viva-service AG getragen.
    • Die Rücklieferung mangelfreier Ware darf nur erfolgen, nachdem dies von uns zuvor in Textform genehmigt wurde. Bei Gutschrift von zurückgelieferter mangelfreier Ware wird von uns pauschal ein Betrag von 10 % des Warenwertes in Abzug gebracht bzw. in Rechnung gestellt, es sei denn, wir haben mit den Kunden im Vorfeld der Rücklieferung ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart.
    • Die vorstehenden Regelungen dieses Paragrafen gelten nicht für gebrauchte Maschinen und Bauteilen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
    • Jegliche Ansprüche auf Schadenersatz, auch für Mangelfolgeschäden, schließen wir aus.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

    4. Gefahrenübergang – Versand

    Sobald der von der viva-service AG ausgeführte Auftrag an den Transporteur übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Äußert der Kunde den Wunsch, dass der Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware versandbereit ist.

    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunde angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch die viva-service AG erforderlich.

    Die von der viva-service AG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die viva-service AG haftet nicht für Verspätungen oder nicht Lieferung durch höhere Gewalt, Streik, Lieferengpässe der Vorlieferanten.

    Die Versandkosten trägt der Kunde.

    Sollte die Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert werden, so ist der Kunde verpflichtet, dies sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit der viva-service AG aufzunehmen.

    5. Haftung

    Viva-service AG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

    Im Übrigen ist unsere Haftung wie folgt beschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB.

    Die viva-service AG haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen).

    6. Mitwirkung des Kunden

    Sind nach der vertraglichen Vereinbarung Materialien / Produkte vom Kunden zu liefern, so sind diese auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.

    Bei Nichterfüllung der kundenseitigen Lieferung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

    Werden dem Kunden bei Sonderanfertigungen Vor- und Zwischenerzeugnisse zur Freigabe übersandt, ist der Kunde zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Die Folgen etwaiger Fehler nach erfolgter Produktionsfreigabe trägt der Kunde, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Produktionsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

    Vom Kunden an uns für die Auftragsausführung überlassene Vorlagen, Zeichnungen, Rohstoffe, Werkzeuge und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie vom Kunden gelieferte Halb- und Fertigerzeugnisse werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie uns vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für die Beschädigung oder den Verlust der vorstehend bezeichneten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen diese Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

    Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass durch die Ausführung seines Auftrags keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Patente oder Gebrauchsmuster, verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen

    7. Rechte

    Die viva-service AG weist darauf hin, dass sie an allen von ihr entwickelten Konstruktionen und Planungen ihr Urheber-, Geschmacksmuster- und Patentrecht geltend macht. Alle zur Ausführung von Bestellungen überlassenen Zeichnungen und Berechnungen sowie sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der viva-service AG und sind dieser nach erfolgter Ausführung des Auftrages stets zurückzugeben.

    Soweit die viva-service AG nach Zeichnungen/Bilder/Anweisungen ihrer Kunde handelt, stellt der Kunde die viva-service AG wegen ggf. vorliegender Schutzrechtsverletzungen ausdrücklich frei.

    8. Kündigung

    Hat der geschlossene Vertrag den Charakter eines Dauerschuldverhältnisses, ist die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner nur zum Ende des Vertrages zulässig. Der Vertrag ist in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich zu kündigen. Wird der Vertrag nicht zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

    9. Eigentumsvorbehalt

    Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der viva-service AG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

    Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftragsnehmer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an die viva-service AG erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

    Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in 9.0 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die viva-service AG weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die viva-service AG berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die viva-service AG nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunde gegenüber dessen Kunden verlangen.

    Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die viva-service AG unverzüglich zu benachrichtigen

    10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten wird oder anerkannt wurde.

    Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    11. Sonstiges

    Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, auch zur Aufhebung dieser Formabrede, bedürfen der Schriftform                 

    11.1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    Die maßgebliche AGB Sprache ist Deutsch, Übersetzungen dienen nur zur Veranschaulichung des Inhaltes. Alleinige Grundlage für die AGB ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland und sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen der viva-service AG und dem Kunden. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung und Verträge über internationalen Wareneinkauf durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten ebenfalls nicht. Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kiel. Dies gilt ebenfalls für Vertragspartner aus dem Ausland und bei Verlegung des Wohnsitzes oder Geschäftssitzes ins Ausland. Die viva-service AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Der Erfüllungsort ist der Sitz der viva-service AG, es sei denn, es ist ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

    11.2. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB und die Wirksamkeit des auf Grundlage der AGB geschlossenen Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wäre.

    Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

    12. Sonderbedingungen im Geschäftsbereich „viva-gastroservice“

    Diese AGB regeln die Wartung, die Reinigung und den Service durch die viva-service AG Bereich viva-gastroservice, auch in Kurzform „vivagastro“ oder „gastroservice“ genannt. Die Serviceleistungen beginnt mit dem ersten abgestimmten Termin.  

    Die Angebote sind stets freibleibend und erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die viva-service AG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Angebote, Kostenvoranschläge und Schadensermittlungen sind kostenpflichtig. Der Preis richtet sich nach Zeitaufwand.  

    12.1 Mündliche Absprachen

    Mündliche Verträge haben die gleiche Rechtsverbindlichkeit und sind diesen AGB unterworfen. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur schriftlich gültig.

    12.2 Vertriebsprodukte

    Bei den Vertriebsprodukten gilt, dass die Montagekosten nur zum Lieferumfang der viva-service AG gehören, sofern dies ausdrücklich vereinbart sind.   

    12.2.1 Luftreiniger

    Die viva-service AG vertreibt als Partner der FRENELL GmbH mobile Luftreiniger der Marke youvee. Die viva-service AG tritt als Handelsvertreter für die FRENELL GmbH auf. Es gelten die Bedingungen der FRENELL GmbH.

    12.3 Dienstleistungen

    • Der Geschäftsbereich „viva-gastroservice“ der viva-service AG erbringt Serviceleistungen, um die vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion der Getränkeschankanlagen gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung DIN 6650-6, nach ISO 9001 : 2008und der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 228) zu gewährleisten. Die Reinigung erfolgt nach dem Stand der Technik. Es wird empfohlen, einen Reinigungsturnus nach DIN 6650-6 einzuhalten. Die Reinigungshäufigkeit der Getränkeschankanlage durch die viva-service AG erfolgt in der Regel alle 14 Tage in festen Touren. Die Wartung umfasst die Reinigung und Desinfektion der Getränkeleitung, eine Zerlegung und Säuberung von Zapfköpfen, Hähnen und Keg-Anstichen. Für die Reinigung wird der aktuelle Stand der Technik mit speziellen Desinfektionsmittel verwendet. Wartungen wie beispielsweise das Einsetzen von Dichtungen an Zapfhähnen, CO2-Abdichtung und die Abnahmeprüfung der Getränkeschankanlagen und Dokumentation sind im Schankbuch für den Kunden im Preis mit enthalten.
    • Sollten während der Reinigung Schäden an der Schankanlage festgestellt werden, die direkt behoben werden können, werden diese beseitigt. Die dafür zusätzlich erforderlichen Serviceleistungen werden nach den aktuell gültigen Stundensätzen der viva-service AG entsprechend der Bedingungen des Geschäftsbereichs viva-gastro zuzüglich Material berechnet. Getränkeschankanlagen sind ein offenes System. Aus diesem Grund kann keine zeitliche Angabe und Haftung für die Desinfektionswirkung gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Reinigung zeigt ein Umschlag des Farbindikators den gereinigten Zustand der Anlage an.

    12.4 Leihgut

    Für beim Kunden gelagertes Reinigungsmaterial, Behälter, Schläuche, Druckminderer, Absperrhähne etc. eingebaut oder gelagert sind nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind bei Kündigung zurückzugeben.

    12.5 Einzelprüfung und Einzelabnahme von Schankanlagen

    Die viva-service AG erbringt im Bereich gastroservice Leistungen wie die Neuabnahme oder die Wiederkehrende Prüfung von Schankanlagen durch eine sachkundige Person. Die Beauftragung zur Prüfung bzw. Abnahme erfolgt durch den Kunden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zuzüglich An und Abfahrt und Material.

    12.5 Wiederkehrende Arbeiten

    Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten werden einmalig beauftragt und zu Terminen eines Tourenplans durchgeführt. Bei Nichterscheinen des Kunden bzw. wenn der Zugang zur Schankanlage bei einer festen Tour nicht ermöglicht wird, werden die gleichen Kosten wie bei einer Reinigung fällig. Dieselben Bedingungen gelten für Reinigungen und Wartungen außerhalb der festgelegten Touren.

    12.6 Dokumentation

    Die Prüfung wird im Betriebsbuch dokumentiert. Das Betriebsbuch muss für die Prüfung vorliegen. Für die Beistellung des Betriebsbuchs ist der Kunde verantwortlich. Bei Nicht-Vorliegen muss der Kunde den zusätzlichen Aufwand tragen.

    12.7 Termine und Stornierung

    Terminverschiebungen oder Stornierungen sind vom Kunden mindestens 48 Stunden im Vorfeld vorzunehmen. Bei einer späteren Stornierung oder Terminverschiebung werden Stornierungskosten fällig

    12.8 Haftung

    Viva-service AG gewährleistet nach Maßgabe dieses Vertrages eine ordnungsgemäße Sauberkeit für alle gereinigten Anlagen. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf leichter fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, wird ausgeschlossen

    12.9 Vertragsanpassung

    Werden einzelne Maschinen/Anlagen vom Kunden nicht mehr benötigt oder veräußert, können diese aus der Wartungspauschale ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat herausgenommen werden. Dazu vereinbaren die Vertragspartner die Neuberechnung der Wartungspauschale.

    Stand der AGB gültig ab 01.01.2022

    Anhang: Preisliste der viva-service AG                                               Stand den 01.01.2022

    LeistungPreis zzgl. Steuer
    ReinigungReinigungspauschale pro Anlage nach Absprache
    Monteurstunde50,-€ pro Stunde
    Anfahrtskosten:0,80 € pro km
    Stornierungs-/Verschiebungskosten 48 Stunden im Vorauskostenlos
    Stornierungs-/Verschiebungskosten kleiner 48 Sunden50,-€ pauschal
    Nicht Wahrnehmung von TerminenKomplette Reinigungspauschale
    Bei Abrechnung nach Zeitaufwand Anteilig nach AW50 € pro Stunde
    Abrechnungseinheiten AW1 AW = 10 min
    AngebotePreise entsprechend Angebot

    Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung und Transport